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Aus für den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA)
ELENA:
Er hätte der große Wurf werden sollen: der elektronische Entgeltnachweis. Mittels einer Signaturkarte mit Chip sollten die Agentur für Arbeit und weitere Stellen ab dem kommenden Jahr alle notwendigen Daten zur Gewährung von Arbeitslosengeld und Sozialleistungen abfragen können. Dazu waren alle Arbeitgeber seit dem 1.1.2010 verpflichtet, bestimmte Daten elektronisch zu melden. Dieser auf diese Weise aufgebaute Datenpool war unter Datenschützern höchst umstritten und führte zu einer Massendatenspeicherung.
Verfahren jetzt eingestellt:
Im Juli 2011 hatten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf verständigt, dieses Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Zur Begründung wurde die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur angegeben. Auch wurde versichert, dass die Arbeitgeber von ihren aktuell noch bestehenden Meldepflichten schnellstmöglich befreit werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist gerade in Vorbereitung. Bis dahin gelten allerdings die alten Regelungen weiter, d.h. die Meldepflichten bleiben bestehen. Auch die extra eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) wird nicht sofort geschlossen. Sie nimmt die Daten weiter an und verarbeitet sie. Eine Löschung der heftig kritisierten Datensammlung ist erst zu erwarten, wenn die entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden ist (vgl. www.das-elena-verfahren.de).
ELStAM kommt:
Im Gegensatz zu ELENA soll die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) zum 1.1.2012 planmäßig starten. Ein Zurück zur Ausstellung von Lohnsteuerkarten durch die Gemeinden in Papierform gibt es also nicht mehr. Arbeitgeber müssen alle bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer ab dem Jahreswechsel für die ELStAM-Daten anmelden. Entsprechende Vorbereitungen hierfür sollten im zweiten Halbjahr abgeschlossen sein.
Stand: 12. August 2011
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