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Investitionszulagengesetz
Das Bundeskabinett hat am 16.7.2008 das Investitionszulagengesetz (InvZulG) 2010 beschlossen. Dieses sieht die Fortführungder Investitionszulage bis 2013 vor. Mittels umfangreichem Schreiben vom 8.5.2008 hat das Bundesfinanzministerium zu Punkten des InvZulG 2007, die Unsicherheiten hervorgerufen haben, seine Verwaltungsauffassung kundgemacht.
Regierungsbeschluss
Befristungsverlängerung
Der Beschluss zum InvZulG 2010 soll die aufgrund des InvZulG 2007 Ende 2009 auslaufende Förderung bis Ende 2013 fortsetzen.
Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigt sind nach dem InvZulG 2010 nur solche Steuerpflichtigen, die selbst einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes, einen Betrieb der produktionsnahen Dienstleistungen oder einen Betrieb des Beherbergungsgewerbes unterhalten.
Fördersätze
Bis Ende 2009 gelten Fördersätze von 12,5 % beziehungsweise 25 % für kleine und mittlere Unternehmen. Diese sollen sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 Prozentpunkte für Großunternehmen, beziehungsweise um 5 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen verringern. Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Daher können Unternehmen, die bis Ende 2009 mit ihren Investitionsprojekten beginnen, noch von den derzeit geltenden höheren Fördersätzen profitieren.
Fördergebiet
Zum Fördergebiet gehören alle neuen Bundesländer und das gesamte Land Berlin. Für die in der Anlage 1 zum Gesetz aufgeführten Teile des Landes Berlin gelten allerdings Sonderbedingungen. Investitionsvorhaben in diesem Teil von Berlin sind nur eingegrenzt förderfähig, Investitionsvorhaben großer Unternehmen sind hier nicht förderfähig.
BMF-Schreiben
Auf einen besonders wichtigen Punkt des BMF-Schreibens sei hingewiesen:
Begünstigte Branchen.
Die Abgrenzung der nach dem InvZulG 2007 begünstigten Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Beherbergungsgewerbes untereinander und von den übrigen Wirtschaftszweigen erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige, in denen die Einschätzung der Wirtschaft über die Zuordnung von Tätigkeiten zu Wirtschaftsbereichen dokumentiert ist.
Für vor dem 1.1.2009 begonnene Erstinvestitionsvorhaben erfolgt die Abgrenzung der Tätigkeiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Für Erstinvestitionsvorhaben, mit denen der Investor nach dem 31.12.2008 beginnt, erfolgt die Abgrenzung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Erfreuliche großzügige Sichtweise der Finanzverwaltung: Gehört ein Betrieb nach der WZ 2008 erstmals zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, ist diese Einordnung nach der WZ 2008 bereits für solche Investitionsvorhaben vorzunehmen, die nach dem 31.12.2007 begonnen werden.
Wichtig: Fällt eine Branche aus der WZ 2008, ist dringend anzuraten, geplante Investitionsvorhaben bis zum Jahresende 2008 zu beginnen.
Stand: 15. August 2008
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