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Kapitalerhöhung bei Aktienanlagen-Altfällen
Gratisaktien:
Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln, erhalten die Aktionäre regelmäßig neue Anteilsrechte in Form von Bezugsrechten. Die Bezugsrechte können dann entweder verkauft werden oder es werden Gratis- oder Berichtigungsaktien bezogen.
Altfälle:
Ob der Aktionär nun Gratisaktien bezieht oder seine Bezugsrechte verkauft: In beiden Fällen partizipiert auch das Finanzamt, es sei denn, die Teilrechte stammen noch aus so genannten Altbeständen, also aus Aktien, die vor dem 1.1.2009 angeschafft worden sind. Diese können nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist jetzt steuerfrei veräußert werden. Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in dem Schreiben vom 22.12.2009 - IV C 1 - S 2252/08/10004 bestimmt hat, dass Gratisaktien oder Teilrechte (Bezugsrechte) „nicht im Zeitpunkt ihrer Gewährung oder Ausgabe angeschafft“ werden, sondern als maßgeblicher Zeitpunkt die Anschaffung der Altaktien gilt, gelten Gratisaktien aus Altbeständen ebenfalls als vor dem 1.1.2009 angeschafft und können steuerfrei veräußert werden.
Bezugsrechte:
Werden Bezugsrechte veräußert, ohne dass es zu einem Bezug von Gratisaktien gekommen ist, können die anteiligen Anschaffungskosten für die Altaktien vom Veräußerungserlös der Bezugsrechte abgezogen werden. Veräußerungsverluste können hierbei allerdings nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aktie nach dem 31.12.2008 angeschafft wurde.
Stand: 15. September 2010
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