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Das Bundeszentralamt für Steuern hat Anfang August damit begonnen, allen Einwohnern Deutschlands ihre neuen steuerlichen Identifikationsnummern zuzusenden. Die (einzige) Identifikationsnummer ersetzt die verschiedenen Nummernsysteme für Einkommensteuer, Kindergeld und Zulagen. Darüber hinaus wird die Identifikationsnummer das derzeitige lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN) ablösen, das der Arbeitgeber zur Übersendung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung zu bilden hat. Die Gemeinden werden letztmalig für das Jahr 2010 die bekannte Papierlohnsteuerkarte ausstellen.
Jeder Bürger, auch bereits der Neugeborene, erhält diese Identifikationsnummer, die sich ein Leben lang nicht mehr ändert. Die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeicherten Daten werden erst 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht.
Die Identifikationsnummer ist bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben. Für die Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Identifikationsnummer erhalten haben, wird der Kontakt zum Finanzamt über die bisherige Steuernummer auch weiter möglich sein. In den neuen Vordrucken ist daher noch ein Eingabefeld für die Steuernummer vorgesehen. Einzelkaufleute und Freiberufler werden neben ihrer – persönlichen – Identifikationsnummer noch eine – betriebliche – Wirtschaftsidentifikationsnummer für betriebliche Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) erhalten. Die Identifikationsnummer besteht aus elf Ziffern, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet wurden. Die elfte Ziffer ist eine Prüfziffer. Dargestellt wird die Steueridentifikationsnummer – von hinten beginnend – in dreistelligen Kolonnen ohne Trennstriche (Beispiel: 12 345 678 901).
Stand: 15. September 2008
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