zum Inhalt
Hauptsitz Wittenberg:
Mauerstraße 01, D-06886
Lutherstadt Wittenberg

fon +49 (0) 34 91 / 41 75-0
fax +49 (0) 34 91 / 41 75-10
E-Mail
Home
>>Rufen Sie uns an!
    Kostenlos! ...mehr
Sitz Wittenberg:
Am Alten Bahnhof 10, D-06886
Lutherstadt Wittenberg
fon +49 (0) 34 91 / 41 75-0
fax +49 (0) 34 91 / 41 75-10
Sitz Leipzig:
Gohliser Straße 7
D-04155 Leipzig
fon +49 (0) 341 / 25 27 70-10
fax +49 (0) 341 / 25 27 70-18

Wirtschaftsrecht

Aktuelles

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2008/09

Vergeuden Sie mit dem Nachdenken über mögliche und/oder gebotene steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel nicht mehr Zeit als unbedingt notwendig. Unsere Steuerspartipps zum Jahresende helfen, die Übersicht zu bewahren. ...mehr

Vorsteueraufteilung: Bei gemischter Gebäudenutzung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 30.9.2008 seine Ansicht zum Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendet werden, kundgemacht. ...mehr

Wirtschaftsrecht

Vermittlungsgutschein (VGS) bis zum 31.12.2010 verlängert ...mehr

Unser Tipp

Steuerfallstricke bei der Zusammenveranlagung vermeiden ...mehr

Betriebswirtschaft

Warum Sie als Unternehmer planen sollten ...mehr

Wirtschaftsrecht

Auf Antrag erhalten Arbeitslose von der Agentur für Arbeit einen VGS, mit dem die Kosten für private Arbeitsvermittler gedeckt werden können.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Den VGS bekommt, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat und nach mindestens zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist. Diese Wartezeit muss innerhalb der letzten drei Monate vor dem Tag der Beantragung des VGS erfüllt sein.
  • Ein Anspruch besteht auch dann, wenn die Wartezeit von zwei Monaten bereits in den letzten drei Monaten vor einer Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder Weiterbildungsmaßnahme erfüllt war. Wird der VGS nicht unmittelbar nach der Maßnahme beantragt, setzt sich die Rahmenfrist von drei Monaten aus Zeiten nach und vor der Maßnahme zusammen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf den VGS, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit in dieser gestückelten Rahmenfrist zusammen zwei Monate ergeben.
  • Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines VGS.

Wert des VGS

Der VGS wird grundsätzlich in Höhe von 2.000 € ausgestellt und enthält wie bisher die Umsatzsteuer. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen können einen um bis zu 500 € höher dotierten VGS erhalten.

Auszahlung

Die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 1.000 € erfolgt erst dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Wochen gedauert hat. Der Restbetrag wird nach einer mindestens sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt.

Beschränkungen

Die Zahlung der Vergütung ist u. a. ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber eingestellt wurde, bei dem er in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung länger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

Stand: 15. Oktober 2008

Schriftgrösse | 0 | +
design by atikon.com