zum Inhalt
Hauptsitz Wittenberg:
Mauerstraße 01, D-06886
Lutherstadt Wittenberg

fon +49 (0) 34 91 / 41 75-0
fax +49 (0) 34 91 / 41 75-10
E-Mail
Home
>>Rufen Sie uns an!
    Kostenlos! ...mehr
Sitz Wittenberg:
Am Alten Bahnhof 10, D-06886
Lutherstadt Wittenberg
fon +49 (0) 34 91 / 41 75-0
fax +49 (0) 34 91 / 41 75-10
Sitz Leipzig:
Gohliser Straße 7
D-04155 Leipzig
fon +49 (0) 341 / 25 27 70-10
fax +49 (0) 341 / 25 27 70-18

Vermögensverwaltergebühr jetzt zur Hälfte absetzen

Aktuelles

Jahressteuergesetz 2010

Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor. ...mehr

Vermögensverwaltergebühr jetzt zur Hälfte absetzen

BMF lässt 50-prozentigen Steuerabzug zu, bei Inlandsdepots erledigt dies künftig die Bank. ...mehr

Bankbescheinigung trotz Abgeltungsteuer

Mit Einführung der Abgeltungsteuer hätten Bankbescheinigungen überflüssig werden sollen. Die Praxis zeigt Gegenteiliges. ...mehr

Inflationsausgleich soll lohnsteuerfrei bleiben

Realeinkommen sollen künftig nicht mehr sinken. Der Staat soll nicht an der Inflation verdienen. ...mehr

Vermögensverwaltergebühr jetzt zur Hälfte absetzen

All In Fees: Strittig war bisher die steuerliche Behandlung der in einem Vermögensverwaltungsvertrag pauschal erhobenen Vergütungen, der so genannten All In Fees. Solche Gebühren enthalten neben anderen Gebührenanteilen auch eine Transaktionskostenpauschale, welche als Anschaffungsnebenkosten bzw. als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn mindert und daher bei der Abgeltungsteuer abzugsfähig ist.

BMF-Schreiben: Das BMF hat in dem Schreiben vom 22.12.2009 zu einzelnen Fragen in Bezug auf die Abgeltungsteuer zu dieser Problematik Stellung genommen und gleichzeitig für Klarheit gesorgt. Das BMF hat bestimmt, dass die All In Fee zur Hälfte als Transaktionskostenpauschale im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs (der Abgeltungsteuer) berücksichtigt werden kann.

Stand: 15. April 2010

Schriftgrösse | 0 | +
design by atikon.com