Jahressteuergesetz 2010
Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor. ...mehr
Vermögensverwaltergebühr jetzt zur Hälfte absetzen
BMF lässt 50-prozentigen Steuerabzug zu, bei Inlandsdepots erledigt dies künftig die Bank. ...mehr
Bankbescheinigung trotz Abgeltungsteuer
Mit Einführung der Abgeltungsteuer hätten Bankbescheinigungen überflüssig werden sollen. Die Praxis zeigt Gegenteiliges. ...mehr
Inflationsausgleich soll lohnsteuerfrei bleiben
Realeinkommen sollen künftig nicht mehr sinken. Der Staat soll nicht an der Inflation verdienen. ...mehr
Bankbescheinigung trotz Abgeltungsteuer
Bankbescheinigungen: Bis einschließlich 2008 waren inländische Banken verpflichtet, ihren Kunden eine so genannte Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen zu übersenden. Diese so genannten § 24c EStG-Bescheinigungen sollten als Ausfüllhilfe für die Anlage KAP dienen, also für jene Anlage der Steuererklärung, in der die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu deklarieren sind. Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 hätten solche Bankbescheinigungen eigentlich überflüssig werden sollen. Doch wie die Praxis zeigt und wie auch aus den eigenen Reihen der Finanzverwaltung bestätigt wird, sind Bankbescheinigungen auch mit der Abgeltungsteuer nicht überflüssig geworden.
Anforderung von Bankbescheinigungen: Damit nun der inländische steuerpflichtige Bankkunde zu seinem eigenen Vorteil für die Steuerveranlagung 2009 eine Bankbescheinigung anfordert, weist die Finanzverwaltung seit Jahresanfang in diversen Pressemitteilungen auf jene Steuersachverhalte hin, für die ihrer Ansicht nach eine Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge beantragt werden sollte. Stellvertretend weist die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz (Pressemitteilung vom 23.3.2010) somit auf folgende Fälle hin:
- Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Höhe erteilt.
- Der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % und auf der Anlage KAP wird die so genannte Günstigerprüfung beantragt. Dies gilt für Einzelpersonen mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 € bzw. einem zu versteuernden Einkommen von rund 30.000 € bei Verheirateten.
- Die OFD weist auch darauf hin, dass die Finanzämter Jahressteuerbescheinigungen im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärungen anfordern können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Steuerzahler außergewöhnliche Belastungen wie Scheidungskosten, Medikamenten-Zuzahlung, Ausgaben für Zahnersatz oder Brille geltend machen. Hier müssen die Kapitalerträge dem Finanzamt mitgeteilt werden, um die zumutbare Eigenbelastung ermitteln zu können.
Stand: 15. April 2010
Neuere Ausgaben:
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010

