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Neues Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Aktuelles

Neues Konjunkturpaket II verabschiedet

Pakt für Beschäftigung und Stabilität soll mit Investitionen und Entlastungen Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen. ...mehr

Neues Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Schwarze Liste und eidesstattliche Versicherungen sollen für mehr Steuerehrlichkeit sorgen. ...mehr

Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar

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Neue Kraftfahrzeugsteuer beschlossen

Neue emissionsbezogene Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 1.7.2009 ...mehr

Vorsicht: Bei „nichts sagender Leistungsbeschreibung“

auf der Rechnung ist Vorsteuerabzug in Gefahr ...mehr

Neues Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Referenten-Entwurf: Wohl bereits im Vorfeld einer drohenden drastischen Neuverschuldung durch die beschlossenen Konjunkturpakte hat die Fraktion CDU/CSU und SPD den von ihnen beherrschten Bundestag bereits Mitte Dezember aufgefordert, die Steuerhinterziehung energischer zu bekämpfen (Antrag vom 17.12.2008 BT-Drs. 16/11389). Ergebnis ist ein Referenten-Entwurf für ein neues „Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“.

Geplante Maßnahmen: Die Bundesregierung setzt dabei auf die Durchsetzung der OECD Standards zum grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch. Gemeint sind damit die Standards aus dem Musterübereinkommen über einen effektiven Austausch von Informationen in Steuersachen („agreement for effective exchange of information in tax matters“), welche die OECD basierend auf den Erkenntnissen aus dem OECD 1998-Report „Harmful Tax Competition: An Emerging Global Issue“ im April 2002 vorgestellt hat. Diese Standards sehen u.a. einen umfassenden Auskunftsaustausch in Steuersachen vor. Bankgeheimnisse sollen den Informationsaustausch dabei nicht beeinträchtigen dürfen. (Mehr Infos: Götzenberger, „Der gläserne Steuerbürger“, 2.  Aufl. 2008, NWB-Verlag Herne).

Durchsetzung/Schwarze Liste: Zur Durchsetzung dieser OECD-Standards im Auskunftsverkehr mit Deutschland sollen laut dem Referenten-Entwurf Möglichkeiten der Einschränkung bestimmter steuerlicher Regelungen bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten ergriffen werden, die sich nicht an die OECD-Standards halten. Auf diese Liste kommen dann wohl Staaten mit Bankgeheimnis und einer restriktiven Informationspolitik.

Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten: Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Aufklärung steuerlicher Sachverhalte durch erweiterte Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten natürlicher Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland ausgeweitet werden. Der Referenten-Entwurf zielt dabei auf eine Erweiterung der entsprechenden Vorschriften in der Abgabenordnung ab. Betroffen sein sollen Steuerpflichtige, bei denen die Summe der positiven Einkünfte – der Überschusseinkünfte – mehr als 500.000 € im Kalenderjahr beträgt.

Erklärung über Auslandskonten: Zentraler Knackpunkt der neuen Gesetzesinitiative bildet zweifellos die Regelung, dass der Steuerpflichtige, sofern „aufgrund allgemeiner Erfahrungen oder konkreter Anhaltspunkte“ Anlass zur Vermutung besteht, Konten in einem auf der schwarzen Liste angeführten bzw. einem „verschwiegenen“ Land  (einer Steueroase) unterhält, nach Aufforderung der Finanzbehörde einen amtlichen Vordruck zu beantworten hat. Hierin hat er Angaben über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Finanzinstituten zu machen und soll gezwungen werden, die im amtlichen Vordruck namentlich genannten Kreditinstitute von der Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber der Finanzbehörde zu entbinden. Weigert sich der Steuerpflichtige, darf die Finanzverwaltung vermuten, dass steuerpflichtige Kapitaleinkünfte im Ausland vorhanden oder höher sind als die erklärten Einkünfte.

Eidesstattliche Versicherungen: Die Finanzbehörde kann dabei vom Steuerpflichtigen die Versicherung an Eides statt der von ihm im amtlichen Vordruck getätigten Angaben verlangen. Bei Weigerung oder Nichtverwertbarkeit seiner Aussagen droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 5.000 €.

Erweiterte Prüfungsrechte: Hinzu kommen erweiterte Prüfungsrechte der Finanzbehörden. So sollen Außenprüfungen künftig bei fast allen Steuerpflichtigen zulässig sein.

Zeitplan/In-Kraft-Treten: Der Referenten-Entwurf wird das Bundeskabinett voraussichtlich Ende Februar 2009 beschäftigen. Ein In-Kraft-Treten vor der kommenden Bundestagswahl gilt allerdings als wenig wahrscheinlich.

Stand: 16. Februar 2009

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