Bundesfinanzhof übt massive Kritik am Steuerrecht
BFH kritisiert etliche Neuregelungen aus der umstrittenen Koch/Steinbrück-Liste. ...mehr
Finanzamt intern: So werden Steuererklärungen geprüft
Wo Finanzbeamte bei der Steuererklärung genau hinschauen. ...mehr
Fehler der Finanzämter: Wer zahlt drauf?
Finanzamt darf Steuerpflichtige nicht für eigene Fehler nachträglich zur Kasse bitten. ...mehr
Mahlzeitengestellung für Mitarbeiter
Verpflegungsleistungen: Bei zu hohem Abzug droht Umsatzsteuer. ...mehr
Finanzamt intern: So werden Steuererklärungen geprüft
Prüfung der Steuererklärung:
Seit Einführung der elektronischen Steuererklärung ELSTER ist die Übersendung von Belegen im Regelfall nicht mehr erforderlich. Der Computer übernimmt vielfach die Prüfung. Die Finanzverwaltung unterscheidet dabei zwischen risikoarm eingestuften Fällen und solchen mit risikobehafteten Sachverhalten. Steuerzahler werden dabei in Risikoklassen I bis III eingeteilt. Steuerzahler der Klasse I müssen mit den intensivsten Prüfungen rechnen. Welche Sachverhalte als risikobehaftet gelten, setzen die jeweiligen Oberfinanzdirektionen fest. Diese bestimmen die Prüfungsschwerpunkte jährlich neu und halten ihre Einschätzungen meist geheim. Nur die Oberfinanzdirektion Münster legt regelmäßig die Prüfungsschwerpunkte offen. Die Prüfungsschwerpunkte 2011 können unter www.ofd-muenster.de/die_ofd_ms/aktuelles/Prueffelder/Prueffelder.php eingesehen werden (PDF-Datei).
Prüfungsschwerpunkte:
Ganz oben auf der Prüfliste der Finanzämter steht das Arbeitszimmer. Im Bereich der OFD-Münster sind es u.a. die Finanzämter Arnsberg, Paderborn, Wiedenbrück oder Gütersloh, die beim Arbeitszimmer quer durch alle Einkunftsarten genauer hinsehen müssen. Die Beamten prüfen vor allem, ob das Arbeitszimmer als abgeschlossener Raum von den übrigen Wohneinheiten abgetrennt ist und es sich um kein Durchgangszimmer handelt. Ist ein Fernseher enthalten, ein Gästebett oder ein Klavier? Auch private Kleidungsstücke oder Unterhaltungsliteratur gehören zu den steuerschädlichen Utensilien. Steuerpflichtige, die Kosten für die doppelte Haushaltsführung geltend machen, müssen ebenfalls mit Überprüfungen rechnen. Dies gilt zumindest für das Erstjahr. Außerdem werden Vermieter auf Herz und Nieren geprüft. Prüffelder sind hier u.a. Inseratskosten zur Vermietung, Kosten für Telefon, Porto, Computer, Finanzierungskosten (Schuldzinsen) oder die Hausnebenkosten. Auch Fahrtenbücher stehen auf der Prüfliste. Denn an die Führung eines Fahrtenbuches sind strenge Regeln gesetzt. Zu den Prüfungsschwerpunkten bei den Kapitaleinkünften zählt nach Einführung der Abgeltungsteuer naturgemäß, ob Einkünfte aus ausländischen Vermögensanlagen verschwiegen worden sind. Werden ausländische Kapitaleinkünfte in signifikanter Höhe erklärt, schauen die Finanzbeamten oft noch besonders nach.
Stand: 12. Mai 2011
Neuere Ausgaben:
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
Ältere Ausgaben:
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009
- Januar 2009
- Dezember 2008
- November 2008
- Oktober 2008
- September 2008
- August 2008
- Juli 2008
- Juni 2008
- Mai 2008

