Betriebsprüfung 2009: So erfolgreich wie nie
Ein Prüfer brachte der Staatskasse durchschnittlich 1,6 Mio €. ...mehr
Zeitnahe Betriebsprüfungen auf dem Vormarsch
Brandenburger Finanzämter starteten im April 2010 mit einer „zeitnahen Betriebsprüfung“. ...mehr
Pauschalbesteuerung privater PKW-Nutzung auch bei mehreren Fahrzeugen
Bundesfinanzhof (BFH) billigt die mehrfache Anwendung der 1%-Besteuerung auch bei nur einem Nutzer. ...mehr
Selbstanzeige soll in ihrer gegenwärtigen gesetzlichen Regelung erhalten bleiben
Bundesregierung will „diese Erkenntnisquelle“ im Grundsatz erhalten. ...mehr
Pauschalbesteuerung privater PKW-Nutzung auch bei mehreren Fahrzeugen
1%-Regelung: Verfügt ein Unternehmer über mehrere Firmenfahrzeuge, die er auch privat nutzt, ist – sofern die tatsächliche Privatnutzung nicht durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird – die sog. 1%-Regelung auf jedes vom Unternehmer privat genutzte Fahrzeug anzuwenden. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Fall, in welchem dem Unternehmer verschiedene Fahrzeuge zu Privatfahrten zur Verfügung standen, entschieden (BFH, Urteil v. 9.3.2010 - VIII R 24/08; veröffentlicht am 21.4.2010).
Der Fall: Der Fall betraf einen Unternehmensberater, der gleich mehrere Kraftfahrzeuge in seinem Betriebsvermögen hielt, die er auch privat nutzte. Seine Ehefrau hatte an Eides Statt versichert, nur ihr eigenes Fahrzeug zu nutzen. Kinder waren keine vorhanden. Nachweislich nutzte also nur eine Person die Fahrzeuge auch privat. Das Finanzamt hatte in diesem Fall die 1%-Regelung mehrfach angewandt und hat vor dem BFH schließlich Recht bekommen.
Ansicht des BFH: Nach Auffassung der Richter dient die 1%-Regelung vor allem der Vereinfachung der Bewertung. Dieser Zweck werde nicht dadurch verfehlt, dass die Norm auf mehrere betriebliche Fahrzeuge, die auch privat genutzt worden sind, jeweils einzeln angewandt wird. Jedes andere Auslegungsergebnis würde den Normzweck nach Auffassung der Richter gefährden.
Kein Härtefall: Besondere Härten sahen die Richter in der mehrfachen Anwendung der Pauschalmethode ebenfalls nicht. Zwar vervielfältigt die mehrfache Anwendung der 1%-Regelung den zu versteuernden privaten Nutzungsanteil ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Umfang der Privatnutzung. Denn der Steuerpflichtige hätte schließlich die Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend durch Führung eines Fahrtenbuchs zu ermitteln.
Fazit: Einer mehrfachen Anwendung der 1%-Regelung kann und sollte jeder Steuerpflichtige ausweichen, indem er von der Möglichkeit, den privaten Nutzungsumfang durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachzuweisen, Gebrauch macht.
Stand: 15. Mai 2010
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