Solidaritätszuschlag möglicherweise verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht ruft Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. ...mehr
Neues BFH-Urteil ermöglicht gezielte Nutzung von Spekulationsverlusten
Kein Gestaltungsmissbrauch beim Kauf und zeitgleichem Rückkauf von Wertpapieren. ...mehr
Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten herausgegeben (v. 18.11.2009, Az. IV C 6-S 2177/ 07/10004). ...mehr
Parkplatz am Arbeitsplatz kein steuerpflichtiger Vorteil
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Parkplatz zur Verfügung, ist dieser steuer- und sozialabgabenfrei. ...mehr
Solidaritätszuschlag möglicherweise verfassungswidrig
Solidaritätszuschlag: Seit 1991 wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Er wurde zunächst befristet für den wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bundesländer eingeführt. Nach kurzer Unterbrechung führte die schwarz-gelbe Koalition den Solidaritätszuschlag erneut ein, und zwar unbefristet. Das niedersächsische Finanzgericht hat den im Zuge der deutschen Einheit eingeführten Solidaritätszuschlag nun erstmals für verfassungswidrig erklärt und die Klage eines Angestellten an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verwiesen (Az. 7 K 143/08).
Der Fall: Geklagt hat ein 37jähriger Angestellter. Er hatte für 2007 1.000 € Solidaritätszuschlag zu zahlen. Er berief sich auf eine Regelung des Grundgesetzes, wonach der Bund einen zusätzlichen Finanzbedarf durch eine Ergänzungsabgabe nur zeitlich beschränkt erheben dürfe.
Das Urteil: Die Finanzrichter teilten die Auffassung des Klägers. Die Ergänzungsabgabe hätte nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz spätestens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren, so die Richter. Eine Ergänzungsabgabe diene nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Für die Finanzierung der deutschen Einheit würde jedoch ein langfristiger Kapitalbedarf bestehen, welcher nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden könne.
Vorläufigkeitsvermerk: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Denn nur die Verfassungsrichter können abschließend entscheiden, ob die Abgabe verfassungswidrig ist oder nicht. Bis zur BVerfG-Entscheidung müssen allerdings alle Steuerbescheide offen gehalten werden. Dies kann durch Einspruch geschehen. Eines Einspruchs dürfte es allerdings künftig nicht mehr bedürfen. Denn das Bundesfinanzministerium will sich dafür einsetzen, die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für den Veranlagungszeitraum ab 2005 vorläufig durchzuführen. Der Vorläufigkeitsvermerk solle für alle noch offenen und für alle künftigen Steuerfestsetzungen gelten.
Stand: 15. Dezember 2009
Neuere Ausgaben:
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010

