Neue Erbschaftsteuer tritt zum 1.1.2009 in Kraft
Am 27.11.2008 hat die große Koalition nach monatelangem Ringen mit ihrer Mehrheit die Erbschaftsteuerreform verabschiedet. Am 5.12.2008 stimmte schließlich auch der Bundesrat in einer Sondersitzung dem neuen Gesetz zu. Es tritt damit zum 1.1.2009 in Kraft. ...mehr
Konjunkturprogramm sorgt für Steuererleichterungen
Bislang hat es die Bundesregierung vermieden, von einer Rezession zu sprechen. Jetzt legt sie doch ein – kleines – Konjunkturprogramm auf. ...mehr
EU Kommission schlägt Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie vor
Die EU macht ernst: Jetzt sollen auch Stiftungen und Trusts sowie Finanzinnovationen künftig in die Besteuerung einbezogen werden. ...mehr
Digitale Betriebsprüfung - Keine Digitalisierungspflicht für Papierdokumente
Im Zusammenhang mit der neuen digitalen Betriebsprüfung wird immer wieder die Frage gestellt, ob der Unternehmer verpflichtet werden kann, in Papierform erhaltene und aufbewahrungspflichtige Dokumente zu digitalisieren bzw. dem Betriebsprüfer in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen handelt es sich u. a. um Eingangsrechnungen, Belege, Geschäftsbriefe usw. ...mehr
Sozialversicherungsrecht
Private Zusatzversicherungen für Krankentagegeld ...mehr
Unser Tipp
Vermögensübertragungen auf Kinder nach Einführung der Abgeltungsteuer ...mehr
Wohn-Riester
Neue Produkte sind jetzt da ...mehr
Wohn-Riester
In den vergangenen Monaten hat die Finanzindustrie die ersten neuen Wohn-Riester-Produkte angeboten. Rund 450 Produkte hat die staatliche Aufsicht inzwischen zertifiziert. Dem Steuerpflichtigen, der sich eine selbst genutzte Wohnimmobilie anschaffen will, erschließen sich im Grunde drei Wege für die Riester-Förderung: Der bislang staatlich geförderte Riester-Sparvertrag, das Riester-Bankdarlehen oder spezielle Bausparverträge. Bereits bestehende Sparverträge können für die Anschaffung des Eigenheims verwendet werden. Alternativ können spezielle Darlehensverträge geschlossen werden; die Förderzulagen tragen hier zur Tilgung bei. Bei den Riester-Bausparverträgen wird ein bestimmter Betrag mit Hilfe der Zulagen angespart und zur Abzahlung des Darlehens verwendet.
Wie sich das Wohn-Riester-Modell im Einzelfall auswirkt, lässt sich mit Hilfe des Riester-Rechners des Verbands der privaten Bausparkassen, Berlin ermitteln (Adresse: http://www.immonexus.de/bausparkassen-verband/riester/riesterrechner.html). Nach Eingabe des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr und weiterer persönlicher Daten (u. a. zu versteuerndes Jahreseinkommen, Geburtsjahr der Kinder für die Berechnung der Kinderzulage) errechnet das Tool die erforderliche Eigenleistung, die Förderung und die Steuerersparnis.
Beispiel: Bei einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen (2008) von 30.000 € (entspricht dem zu versteuernden Jahreseinkommen) würde ein Verheirateter mit einem Kind (Geburtsjahr 2008) und einem Berufseinsteigerbonus von 200 € nach 20 Jahren bei einer Eigenleistung von 30.240 € eine Förderung von 11.760 € erhalten. Die Steuerersparnis ermittelte der Rechner für denselben Zeitraum auf 10.400 €.
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