Neue Erbschaftsteuer tritt zum 1.1.2009 in Kraft
Am 27.11.2008 hat die große Koalition nach monatelangem Ringen mit ihrer Mehrheit die Erbschaftsteuerreform verabschiedet. Am 5.12.2008 stimmte schließlich auch der Bundesrat in einer Sondersitzung dem neuen Gesetz zu. Es tritt damit zum 1.1.2009 in Kraft. ...mehr
Konjunkturprogramm sorgt für Steuererleichterungen
Bislang hat es die Bundesregierung vermieden, von einer Rezession zu sprechen. Jetzt legt sie doch ein – kleines – Konjunkturprogramm auf. ...mehr
EU Kommission schlägt Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie vor
Die EU macht ernst: Jetzt sollen auch Stiftungen und Trusts sowie Finanzinnovationen künftig in die Besteuerung einbezogen werden. ...mehr
Digitale Betriebsprüfung - Keine Digitalisierungspflicht für Papierdokumente
Im Zusammenhang mit der neuen digitalen Betriebsprüfung wird immer wieder die Frage gestellt, ob der Unternehmer verpflichtet werden kann, in Papierform erhaltene und aufbewahrungspflichtige Dokumente zu digitalisieren bzw. dem Betriebsprüfer in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen handelt es sich u. a. um Eingangsrechnungen, Belege, Geschäftsbriefe usw. ...mehr
Sozialversicherungsrecht
Private Zusatzversicherungen für Krankentagegeld ...mehr
Unser Tipp
Vermögensübertragungen auf Kinder nach Einführung der Abgeltungsteuer ...mehr
Wohn-Riester
Neue Produkte sind jetzt da ...mehr
Unser Tipp
Nach Einführung der Abgeltungsteuer und einhergehend mit dem Wegfall diverser Steuervergünstigungen (wie z. B. der Werbungskostenabzug) lohnt es sich wieder, Vermögen auf Kinder zu übertragen. Kinder genießen einen eigenen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € sowie einen eigenen Grundfreibetrag. Damit lassen sich nach geltendem Recht Kapitalerträge bis 8.501 € (Grundfreibetrag 7.664 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € und Sparer-Pauschbetrag 801 €) abgeltungsteuerfrei vereinnahmen. Für jedes Kind kann eine eigene Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragt werden. Liegt der Bank eine solche Bescheinigung vor, zahlt diese den Kindern ihre Kapitalerträge abgeltungsteuerfrei aus – auch wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten ist. Voraussetzung ist, dass das Kind keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
Soll allerdings ein bestehendes Wertpapierdepot aufgeteilt und ein Teil davon auf die Kinder übertragen werden, muss diese Schenkung nicht nur der Schenkungsteuer wegen dem Finanzamt angezeigt werden, sondern ist auch der Depotbank gesondert mitzuteilen. Denn sonst muss die Bank die Übertragung als „Veräußerung“ werten, entsprechend abrechnen und automatisch Abgeltungsteuer abführen. Zudem gilt der Übertragungsstichtag auf das Junior-Depot als Anschaffungsdatum für die Wertpapiere. Dies gilt auch für Altbestände, wenn diese nach dem 1.1.2009 übertragen werden, sodass diese Papiere auch dann der Abgeltungsteuer unterliegen, wenn sie von den Eltern vor 2009 angeschafft worden sind.
Vermögensübertragungen auf Kinder sind steuerlich nur dann unproblematisch, wenn diese nicht nur formell Inhaber des übertragenen und im Namen der Eltern angelegten Geldvermögens geworden sind. Die Kinder müssen auch tatsächlich Eigentümer des Vermögens geworden sein, d. h. die Eltern dürfen nur noch im Rahmen der familienrechtlichen Bestimmungen der elterlichen Vermögenssorge entsprechend verfügen.
Neuere Ausgaben:
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009

