Neue Erbschaftsteuer tritt zum 1.1.2009 in Kraft
Am 27.11.2008 hat die große Koalition nach monatelangem Ringen mit ihrer Mehrheit die Erbschaftsteuerreform verabschiedet. Am 5.12.2008 stimmte schließlich auch der Bundesrat in einer Sondersitzung dem neuen Gesetz zu. Es tritt damit zum 1.1.2009 in Kraft. ...mehr
Konjunkturprogramm sorgt für Steuererleichterungen
Bislang hat es die Bundesregierung vermieden, von einer Rezession zu sprechen. Jetzt legt sie doch ein – kleines – Konjunkturprogramm auf. ...mehr
EU Kommission schlägt Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie vor
Die EU macht ernst: Jetzt sollen auch Stiftungen und Trusts sowie Finanzinnovationen künftig in die Besteuerung einbezogen werden. ...mehr
Digitale Betriebsprüfung - Keine Digitalisierungspflicht für Papierdokumente
Im Zusammenhang mit der neuen digitalen Betriebsprüfung wird immer wieder die Frage gestellt, ob der Unternehmer verpflichtet werden kann, in Papierform erhaltene und aufbewahrungspflichtige Dokumente zu digitalisieren bzw. dem Betriebsprüfer in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen handelt es sich u. a. um Eingangsrechnungen, Belege, Geschäftsbriefe usw. ...mehr
Sozialversicherungsrecht
Private Zusatzversicherungen für Krankentagegeld ...mehr
Unser Tipp
Vermögensübertragungen auf Kinder nach Einführung der Abgeltungsteuer ...mehr
Wohn-Riester
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EU Kommission schlägt Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie vor
Status Quo:
Die EU-Zinsrichtlinie wurde 2005 eingeführt. Mit ihr soll die Versteuerung
von Zinszahlungen sichergestellt werden, welche ausländische Banken einem
Steuerpflichtigen gutschreiben, der seinen Wohnsitz im Mitgliedstaat eines
anderen EU-Landes hat. Die Gewährleistung der Besteuerung wird erreicht
durch Kontrollmeldungen bzw. – in einigen EU-Ländern und der Schweiz –
durch einen Quellensteuerabzug. Der gegenwärtige Quellensteuersatz beträgt
20 %.
Geplante Neuregelung:
Die Kommission will die Richtlinie dadurch verschärfen, dass sie den
Anwendungsbereich – also die Besteuerung von Zinsen – auf solche
Zinserträge erweitern will, die durch zwischengeschaltete, steuerbefreite
Strukturen geleitet werden. Gemeint sind hier in erster Linie Stiftungen
und Trusts. Anleger bedienten sich solchen Konstruktionen und konnten sich
durch solche zwischengeschalteten juristischen Personen als natürliche
Personen aus dem Anwendungsbereich der EU-Zinssteuer relativ leicht
exkulpieren. Denn Stiftungen und Trusts waren als „juristische Personen“
bisher von der EU-Zinssteuer befreit.
Durchgriffsbesteuerung:
Zur Unterbindung dieser Praxis sollen die Banken nach Plänen der
Kommission die Bestimmungen der Zinsbesteuerungsrichtlinie (das heißt,
Auskunftserteilung oder Quellensteuer) bei der Zahlung von
Zinserträgen
an zwischengeschaltete Stiftungen bzw. Trusts anwenden. Dabei soll so
verfahren werden, als ob die Zahlung
unmittelbar an die Stifter bzw. Trustgründer erfolgt wäre. Den Banken
sind aufgrund der Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie die Stifter bzw.
die Trustgründer namentlich bekannt.
Finanzinnovationen:
Die Zinsbesteuerungsrichtlinie konnte bislang auch dadurch umgangen
werden, dass anstelle eines erkömmlichen Sparkontos (dessen Zinsen
meldepflichtig sind bzw. der EU-Quellensteuer unterliegen)
Finanzinnovationen genutzt werden. Daher soll der Anwendungsbereich der
Richtlinie auch auf Zinsen aus Anlagen in bestimmten Finanzinnovationen
sowie bestimmten Lebensversicherungsprodukten ausgedehnt werden.
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