Neue Erbschaftsteuer tritt zum 1.1.2009 in Kraft
Am 27.11.2008 hat die große Koalition nach monatelangem Ringen mit ihrer Mehrheit die Erbschaftsteuerreform verabschiedet. Am 5.12.2008 stimmte schließlich auch der Bundesrat in einer Sondersitzung dem neuen Gesetz zu. Es tritt damit zum 1.1.2009 in Kraft. ...mehr
Konjunkturprogramm sorgt für Steuererleichterungen
Bislang hat es die Bundesregierung vermieden, von einer Rezession zu sprechen. Jetzt legt sie doch ein – kleines – Konjunkturprogramm auf. ...mehr
EU Kommission schlägt Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie vor
Die EU macht ernst: Jetzt sollen auch Stiftungen und Trusts sowie Finanzinnovationen künftig in die Besteuerung einbezogen werden. ...mehr
Digitale Betriebsprüfung - Keine Digitalisierungspflicht für Papierdokumente
Im Zusammenhang mit der neuen digitalen Betriebsprüfung wird immer wieder die Frage gestellt, ob der Unternehmer verpflichtet werden kann, in Papierform erhaltene und aufbewahrungspflichtige Dokumente zu digitalisieren bzw. dem Betriebsprüfer in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen handelt es sich u. a. um Eingangsrechnungen, Belege, Geschäftsbriefe usw. ...mehr
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Digitale Betriebsprüfung - Keine Digitalisierungspflicht für Papierdokumente
Nein. Die Antwort darauf lautet nein.
Weder die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen“ (GDPdU vom 16.7.2001) noch die „Grundsätze ordnungsmäßiger
DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS vom 7.11.1995) verpflichten einen
Unternehmer dazu, originär in Papierform erhaltene Dokumente zu
digitalisieren.
Wichtig: Werden diese Dokumente jedoch digitalisiert,
kann die Finanzverwaltung auf die digitalisierten Unterlagen zugreifen.
Dies sollte bei einer Entscheidung über die Anschaffung eines
Dokumenten-Management-Systems immer berücksichtigt werden.
Grundsatz: Alle Daten oder Dokumente, die einmal beim Steuerpflichtigen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger gespeichert waren, müssen auch in dieser Form vorgehalten werden. Daten und Dokumente, die beim Steuerpflichtigen auf Papier angekommen sind, können nicht maschinell ausgewertet werden und brauchen auch nur in dieser Form vorgehalten werden.
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