Steuervereinfachungsgesetz
Die Bundesbürger sollen um 590 Mio. € pro Jahr entlastet werden. Noch vor der Jahreswende hat die schwarz-gelbe Koalition eine Reihe von Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen. Einige wichtige davon betreffen: ...mehr
Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz auf den Weg gebracht. ...mehr
Für die GmbH: Bilanz-Veröffentlichungen 2011
Offenlegungspflichten: Bilanzen größtmöglich verdichten! ...mehr
Steuernummer: Nur bei Notwendigkeit bekannt geben
Viele Unternehmer drucken ihre Steuernummer dort ab, wo es gar nicht notwendig ist. ...mehr
Für die GmbH: Bilanz-Veröffentlichungen 2011
Offenlegung:
Seit 2006 müssen Kapitalgesellschaften ihre Bilanz innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Offenzulegen ist dabei nicht die Steuerbilanz, sondern nur die Handelsbilanz. Kleine und mittelgroße GmbHs müssen zudem nicht alles offenlegen. Im Rahmen des Zulässigen sollten diese GmbHs ihre Handelsbilanzen nur möglichst stark verdichtet veröffentlichen.
Größenklassen:
Als „kleine“ GmbH gelten Gesellschaften mit einer Bilanzsumme von nicht mehr als 4,84 Mio. €, einem Umsatz von nicht mehr als 9,68 Mio. € und einer Arbeitnehmerzahl von maximal 50. Als mittelgroße GmbH gelten Gesellschaften mit einer Bilanzsumme von maximal 19,25 Mio. €, einem Umsatz von maximal 38,5 Mio. € und einer Arbeitnehmerzahl von nicht mehr als 250. Werden in zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei Größenmerkmale überschritten, steigt die Gesellschaft in die nächsthöhere Stufe auf. Die diese beiden Größenklassen überschreitenden Gesellschaften zählen zu den großen.
Verkürzungsmöglichkeiten:
Kleine Gesellschaften müssen z.B. den Geschäfts- oder Firmenwert nicht gesondert ausweisen, können sich im Anlagevermögen eine Untergliederung der Sach- und Finanzanlagen sparen, und auf der Passivseite müssen die Verbindlichkeiten nicht näher untergliedert werden.
Gewinn- und Verlustrechnung:
Kleine GmbHs müssen ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gar nicht offenlegen. Mittelgroße GmbHs können Umsatzerlöse und Materialeinsatz zum „Rohergebnis“ zusammenfassen.
Stand: 15. Januar 2011
Neuere Ausgaben:
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
Ältere Ausgaben:
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009
- Januar 2009
- Dezember 2008
- November 2008
- Oktober 2008
- September 2008
- August 2008
- Juli 2008
- Juni 2008
- Mai 2008

