Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben
Anpassungen an EuGH-Rechtsprechung und neue Formalien bei der Umsatzsteuer ...mehr
Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet
Der Gesetzgeber will die Konjunktur durch zahlreiche Änderungen im Einkommen-, Körperschaft- und vor allem im Umsatzsteuergesetz stützen. Durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren Hotel- und Gastgewerbe am meisten von der Gesetzesreform. ...mehr
Arbeit und Soziales: Was seit 2010 gilt
Zum 1.1.2010 sind zahlreiche Neuregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kraft getreten. ...mehr
Keine Umwege auf dem Weg zur Arbeit!
Kein Versicherungsschutz für Unfälle auf Umwegen. ...mehr
Neuregelungen zur Vorsorgepauschale ab 2010
Aktuelle Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung: ...mehr
Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wurde vom Bundesrat am 18.12.2009 verabschiedet und im BGBl vom 30. Dezember 2009 veröffentlicht (Teil I S. 3950). Das Gesetz trat zum 1.1.2010 in Kraft.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Von 19 % auf 7 % gesenkt wurde der Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Neben dem klassischen Hotelgewerbe werden auch Pensionen, sonstige Fremdenzimmer oder die Vermietung von Campingplätzen begünstigt. Unter die kurzfristige Vermietung fallen alle Leistungen über einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten.
Ausnahmen: Der ermäßigte Steuersatz gilt allerdings nicht für im Zusammenhang mit der Zimmervermietung gewährte Nebenleistungen und Zusatzleistungen wie z.B. das Frühstück, sonstige Verpflegungsleistungen, Getränke aus der Minibar, Telefon- und Internetgebühren, die Überlassung von Tagungsräumen oder die Nutzung von Wellnessangeboten.
Aufteilung: Diese neue komplizierte Regelung macht also künftig eine Aufteilung des Pauschalpreises für Übernachtung mit Frühstück oder Halbpension usw. erforderlich. Ob und inwieweit das Gastgewerbe die Steuerermäßigung an die Gäste weitergibt, bleibt offen. Für Geschäftsreisende, die die Übernachtungskosten steuerlich geltend machen können und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, verteuern sich die Übernachtungskosten im Fall der Nichtweitergabe um 12 %.
Stand: 15. Januar 2010
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