Das Steuerbürokratieabbaugesetz
Ausbau der elektronischen Übermittlung von Erklärungen ...mehr
Abgeltungsteuer mildert verdeckte Gewinnausschüttung
Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer kann regelmäßig Verträge mit seiner eigenen GmbH schließen. Die häufigsten Vertragsarten sind Arbeits-, Miet- oder Darlehensverträge. Die Verpflichtungen der GmbH aus solchen Verträgen mindern den GmbH-Gewinn. ...mehr
Kirchensteuer und Abgeltungsteuer: Was gilt ab 2009?
Die Kreditinstitute sind seit dem 1.1.2009 verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge – Abgeltungsteuer genannt – einzubehalten. ...mehr
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2009
Berücksichtigung neuer Regelungen bei Aufwendungen für Kinder ab dem Veranlagungsjahr 2009 ...mehr
Unser Tipp
Bundesverfassungsgericht kippte die Pendlerpauschale. Wann besteht Handlungsbedarf? ...mehr
Jobkarte ELENA
Elektronischer Entgeltnachweis weiter unter Beschuss ...mehr
Steuerklassenwahl 2009 für Ehegatten
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der Wenigerverdienende nach Steuerklasse V besteuert werden soll. ...mehr
Jobkarte ELENA
ELENA-Verfahren:
Das ELENA-Verfahren ist ein Verfahren zur Generierung elektronischer
Einkommensnachweise mittels einer Chipkarte. Die Arbeitgeber müssen hierzu
voraussichtlich ab 2010 beginnen, laufend bestimmte Daten ihrer
Arbeitnehmer an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Bei der
Beantragung von Sozialleistungen muss der Arbeitnehmer dann mit seiner als
„Job Card“ angemeldeten Chipkarte zur zuständigen Agentur für Arbeit
gehen, welche mit der Chipkarte die Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen
Speicherstelle anfordert. Experten sehen dem für 2012 geplanten Verfahren
des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) mit Skepsis und großen
Bedenken entgegen. Für die Bundessteuerberaterkammer „geht die vorgesehene
Datenübermittlung weit über das erforderliche Maß hinaus“(vgl. DStR-KR
Heft 7 Seite 28).
Datensammlung:
Zwar entsprechen die elektronischen Daten von ihrem Informationsgehalt
weitgehend jenen Informationen, welche bislang in Papierform den
betreffenden Stellen übermittelt wurden. Letzteres geschah jedoch bisher
stets anlassbezogen, während durch ELENA auch vertrauliche Daten von
Personen in den Datenpool gelangen, die gar keine Sozialleistungen in
Anspruch nehmen. Es sprechen gewichtige Argumente gegen ELENA. Bleibt
abzuwarten, ob das Verfahren tatsächlich eingeführt werden kann.
Stand: 08. Januar 2009
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