Neues Familienleistungsgesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) beschlossen. Nachfolgend die geplanten Änderungen im Überblick. ...mehr
Durchbruch bei der Erbschaftsteuerreform
Am 6. November 2008 hat sich der Koalitionsausschuss nach monatelangem Ringen auf einen Kompromiss bei der Ausgestaltung des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Die Reform dürfte damit am 1.1.2009 in Kraft treten. ...mehr
Modernisierung des Unfallversicherungsgesetzes
Die Reform der Unfallversicherung hat am 19.9.2008 den Bundesrat passiert. Die Reform des Leistungsrechts wurde allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben. ...mehr
Arbeitgeberdarlehen
Neues BMF-Schreiben schafft Rechtssicherheit ...mehr
Jahressteuergesetz 2009
Aus für Versicherungsmäntel: Gesetzesinitiative im JStG 2009 gegen „vermögensverwaltende“ Lebensversicherungen ...mehr
Neues Familienleistungsgesetz beschlossen
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag soll für jedes Kind von aktuell 3.648 € um 192 € auf 3.840 € ansteigen.
Kindergeld
Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind um jeweils 10 € von 154 € auf 164 € erhöht. Für das dritte Kind zahlt der Staat künftig 16 € mehr (170 € anstatt 154 €). Für das vierte und weitere Kinder erhöht sich das Kindergeld ebenfalls um je 16 € von 179 € auf 195 € im Monat.
Kinderbetreuungskosten
Die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung sollen in einer Vorschrift (neuer § 9c EStG.) zusammengefasst werden. Materiellrechtlich ändert sich jedoch nichts.
Hartz IV-Empfänger
Kinder von Hartz IV-Empfängern erhalten jeweils zum Schuljahresbeginn eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 €.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen einschließlich Pflegeleistungen sollen in einer Vorschrift – neuer § 35a EStG – zusammengefasst werden. Dies soll in erster Linie der Vereinfachung dienen. Zugleich beabsichtigt die Bundesregierung eine deutliche Erhöhung der Steuerermäßigungen. Die tarifliche Einkommensteuer soll sich künftig um 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 €, höchstens aber um bis zu 4.000 € pro Jahr (= 20 % von 20.000 €) ermäßigen. Entfallen soll der Nachweis des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit.
Außergewöhnliche Belastungen durch Haushaltshilfe
Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sollen künftig einfacher als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die bisher geforderten Nachweispflichten zu Alter, Krankheit, Grad der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sollen künftig entfallen.
Stand: 18. November 2008
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