Neues Familienleistungsgesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) beschlossen. Nachfolgend die geplanten Änderungen im Überblick. ...mehr
Durchbruch bei der Erbschaftsteuerreform
Am 6. November 2008 hat sich der Koalitionsausschuss nach monatelangem Ringen auf einen Kompromiss bei der Ausgestaltung des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Die Reform dürfte damit am 1.1.2009 in Kraft treten. ...mehr
Modernisierung des Unfallversicherungsgesetzes
Die Reform der Unfallversicherung hat am 19.9.2008 den Bundesrat passiert. Die Reform des Leistungsrechts wurde allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben. ...mehr
Arbeitgeberdarlehen
Neues BMF-Schreiben schafft Rechtssicherheit ...mehr
Jahressteuergesetz 2009
Aus für Versicherungsmäntel: Gesetzesinitiative im JStG 2009 gegen „vermögensverwaltende“ Lebensversicherungen ...mehr
Modernisierung des Unfallversicherungsgesetzes
Berufsgenossenschaften
Ein wesentlicher Kern des neuen Gesetzes bildet die Fusion der Berufsgenossenschaften. Diese müssen von derzeit 23 bis Ende 2009 auf 9 zusammengeschmolzen werden. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch „Synergieeffekte“.
Lastenausgleich
Ein so genannter Überaltlastenausgleich soll Altrenten aus lange zurückliegenden Versicherungsfällen von beschäftigungsschwachen auf andere Berufsgenossenschaften stufenweise umlegen. Die Verteilung erfolgt nach einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Schlüssel von 30 % nach versichertem Risiko, also nach Neurenten und von 70 % nach Entgelten. Für Versicherte in Branchen mit zukunftsträchtigen Dienstleistungen und einem geringen Unfallrisiko dürfte dies langfristig zu höheren Beitragssätzen zur gesetzlichen Unfallversicherung führen. Beispiel: Muss eine Berufsgenossenschaft den Beitragssatz aufgrund der Fusion um 2 % erhöhen, erhöht sich der Beitrag eines Arbeitnehmers mit einem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt von 2.000 € um 40 € pro Monat.
Lohnnachweis
Schließlich entfallen künftig die jährlichen Meldungen der Arbeitgeber
zur Unfallversicherung mittels Lohnnachweis.
Ab dem 1.1.2009 müssen Arbeitgeber mit den Jahresmeldungen für jeden
einzelnen Beschäftigten ergänzende Angaben zur Unfallversicherung machen
wie u. a. über das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, Zeitraum,
Unfallversicherungs-Mitgliedsnummer sowie Betriebsnummer und
Gefahrtarifstelle.
Stand: 18. November 2008
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