Spenden in anderen EU-Staaten absetzbar
EuGH-Urteil zwingt deutsche Finanzämter zur Anerkennung von Spendenleistungen auch an Spendenempfänger in anderen EU-Staaten. ...mehr
Neue Allianz gegen Steueroasen
Finanzminister der 19 OECD-Staaten beschlossen am 23.6.2009 in Berlin weitere Maßnahmen in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. ...mehr
Vorsicht Steuerfalle: Tankkarten können steuerpflichtig sein
Steuerfreie Lohnersatzleistungen des Arbeitgebers erfreuen sich stetiger Beliebtheit. Hierzu gehören insbesondere Sachbezüge wie Warengutscheine. Solche sind bis zu 44 € im Monat steuerfrei. Hierfür gelten allerdings strenge Formvoraussetzungen. ...mehr
Gestaltungstipps für Lebensversicherungen unter Ehegatten
Für verbundene Lebensversicherungen gelten gesonderte steuerliche Regelungen. ...mehr
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2008
Alljährlich zur Jahresmitte veröffentlicht die Finanzverwaltung die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. ...mehr
Spenden in anderen EU-Staaten absetzbar
Aktueller Gesetzesstand: Nach deutschem Steuerrecht konnte bislang nur der Abzug von Spenden an „inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts“ bzw. an andere „inländische“ Institutionen als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
EuGH-Urteil: Der EuGH hat sich letztlich für eine Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen innerhalb der EU ausgesprochen. Spenden, die ein Steuerpflichtiger in einem Mitgliedstaat an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen in einem anderen Mitgliedstaat leistet, fallen unter die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr, urteilte der EuGH. Dies gilt auch, wenn es sich um „Sachspenden in Form von Gegenständen des täglichen Gebrauchs“ handelt. – (Urt.; EuGH 27.1.2009, Rs C-318/07)
Fazit: Nationale Regelungen – wie der § 10 b Abs. 1
EStG – die den Steuerabzug von Spenden nur an als gemeinnützig
anerkannte Einrichtungen im jeweiligen Wohnsitzland des Spenders
zulassen, verstoßen gegen EU-Recht. Der Spender kann sich auf das für
ihn günstigere EU-Recht berufen.
Der EuGH hat aber auch betont, dass der Spender nachweisen müsse, dass
seine „Spende an eine Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat
ansässig ist, die nach dieser Regelung geltenden Voraussetzungen für die
Gewährung“ des Spendenabzugs erfüllt.
Stand: 13. Juli 2009
Neuere Ausgaben:
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009

