Jahressteuergesetz 2009
Beschluss des Bundeskabinetts ...mehr
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Schwerpunkte des Regierungsentwurfs ...mehr
Spekulationsverlust
Fahrzeugverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar ...mehr
Investitionszuschüsse
Bei Einnahmenüberschussrechnung im Jahr der Bewilligung zu berücksichtigen ...mehr
Jahressteuergesetz 2009
Das Bundeskabinett hat am 18.6.2008 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 mit folgenden hervorzuhebenden Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf (28.4.2008) beschlossen:
- Die neu aufgenommene Vorschrift regelt den 50 %-igen Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugaufwendungen (Anschaffung, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb, Miete, Leasing oder Betrieb). Von der Einschränkung des Vorsteuerabzugs betroffen sind Fahrzeuge, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch verwendet werden. Nicht betroffen durch die Neuregelung sind Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. Dazu gehören auch Fahrzeuge, die vom Unternehmer dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses gegen Entgelt überlassen werden. Im Gegenzug entfällt die bisher notwendige Besteuerung der nichtunternehmerischen Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe.
- Nach bisherigem Recht unterliegen bestimmte Verlusttatbestände (u. a. Teilwertabschreibungen), die im Ausland verwirklicht werden, einer Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung. Auf Grund der Neuregelung wird die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung nur mehr dann anwendbar sein, wenn die Tatbestände in Drittstaaten verwirklicht werden. Unter Drittstaaten sind die Staaten außerhalb der EU und des EWR (Amtshilfeübereinkommen ist jedoch notwendig) zu verstehen.
- Ausdehnung der bisherigen Ausnahmeregelung zum Kapitalertragsteuerabzug für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften auf die Gewinneinkünftler des Einkommensteuergesetzes und beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften. Diese können die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen bestätigen und das Absehen vom Steuerabzug „wählen“.
- Sämtliche im Referentenentwurf geplanten Änderungen des REIT-Gesetzes fallen weg.
- Beim Schulgeld wird auf die Abschmelzungsregelung (Höchstbetrag von 3.000 € verringert sich jährlich um 1.000 €) verzichtet.
Stand: 15. Juli 2008
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