zum Inhalt
Hauptsitz Wittenberg:
Mauerstraße 01, D-06886
Lutherstadt Wittenberg

fon +49 (0) 34 91 / 41 75-0
fax +49 (0) 34 91 / 41 75-10
E-Mail
Home
>>Rufen Sie uns an!
    Kostenlos! ...mehr
Sitz Wittenberg:
Am Alten Bahnhof 10, D-06886
Lutherstadt Wittenberg
fon +49 (0) 34 91 / 41 75-0
fax +49 (0) 34 91 / 41 75-10
Sitz Leipzig:
Gohliser Straße 7
D-04155 Leipzig
fon +49 (0) 341 / 25 27 70-10
fax +49 (0) 341 / 25 27 70-18

Investitionszuschüsse

Aktuelles

Jahressteuergesetz 2009

Beschluss des Bundeskabinetts ...mehr

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Schwerpunkte des Regierungsentwurfs ...mehr

Spekulationsverlust

Fahrzeugverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar ...mehr

Investitionszuschüsse

Bei Einnahmenüberschussrechnung im Jahr der Bewilligung zu berücksichtigen ...mehr

Vereine

Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig ...mehr

Investitionszuschüsse


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich zur zeitlichen Berücksichtigung solcher Zuschüsse bei der Einnahmenüberschussrechnung geäußert (Urteil v. 29.11.2007).

Wahlrecht

Öffentliche Investitionszuschüsse für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Ein Einnahmenüberschussrechner kann diese Zuschüsse jedoch auch in voller Höhe als Einnahmen ansetzen, wenn dies für den Empfänger günstiger ist.

Zeitpunkt

Maßgebend für die steuerliche Berücksichtigung ist das Jahr der Bewilligung. Dies gilt sowohl für die Kürzung bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als auch bei Ausübung des Wahlrechts zur Sofortbesteuerung.

Stand: 15. Juli 2008

Schriftgrösse | 0 | +
design by atikon.com