Jahressteuergesetz 2009
Beschluss des Bundeskabinetts ...mehr
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Schwerpunkte des Regierungsentwurfs ...mehr
Spekulationsverlust
Fahrzeugverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar ...mehr
Investitionszuschüsse
Bei Einnahmenüberschussrechnung im Jahr der Bewilligung zu berücksichtigen ...mehr
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 den Entwurf des Bundesjustizministeriums zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auf den Weg gebracht. Die meisten neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sollen erstmals für 2009 beginnende Wirtschaftsjahre gelten.
Nachstehend die Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs:
Übergreifende Änderungen
- Anhebung der Größenklassen im Einzelabschluss sowie der Schwellenwerte im Konzernabschluss um 20 %.
- Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind von der Rechnungslegung und Inventarisierung befreit, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren weniger als 50.000 € Gewinn und weniger als 500.000 € Umsatz aufweisen.
Ansatzvorschriften
- Die Bilanzierungshilfe für Ingangsetzung und Erweiterung wird aufgehoben.
- Aktive latente Steuern sind zu aktivieren (es gilt eine Ausschüttungssperre).
- Aktivierungsgebot für auf die Entwicklungsphase entfallenden Herstellungskosten von originären immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Ausschüttungssperre).
- Für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt künftig die Fiktion eines abnutzbaren Vermögensgegenstandes.
- Aufwandsrückstellungen werden gestrichen; vorhandene Passivposten dürfen beibehalten werden. Es besteht das Wahlrecht der Auflösung. Bei Auflösung ist der Betrag unmittelbar in die Gewinnrücklage einzustellen.
- Instandhaltungsrückstellungen werden ebenfalls gestrichen. Ein Auflösungsbetrag ist unmittelbar in die Gewinnrücklage einzustellen.
- Der Sonderposten wird gestrichen, die umgekehrte Maßgeblichkeit wird aufgehoben.
- Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer sind keine Rechnungsabgrenzungsposten mehr.
- Das Saldierungsverbot wird punktuell durchbrochen.
- Ansatzmethoden sind beizubehalten (Ansatzstetigkeit).
Bewertungsvorschriften
- Die Bewertung von Rückstellungen erfolgt künftig zum „notwendigen
Erfüllungsbetrag“ (dynamisiert und abgezinst).
Die generelle Dynamisierung wird zu einer realitätsgerechteren Rückstellungsbewertung und damit zu einer Erhöhung von Pensionsrückstellungen führen. Es ist eine Übergangsfrist für Pensionsrückstellungen bis 2023 mit beliebiger Dotierung des Anpassungsbetrags normiert. - Die Herstellungskosten wurden gegenüber dem Referentenentwurf wiederum neu gefasst. Die handelsrechtlichen Herstellungskosten werden an die steuerlichen angepasst. Damit ist eine Einschränkung des Aktivierungswahlrechts verbunden.
- Die vernünftige kaufmännische Beurteilung ist kein Wertmaßstab mehr.
- Das Beibehaltungswahlrecht wird grundsätzlich zum Wertaufholungsgebot (außer Geschäfts- oder Firmenwert).
- Als künftige Verbrauchsfolgeverfahren sind nur mehr das Last-in-First-out-Prinzip (Lifo) und das First-in-First-out-Prinzip (Fifo) möglich.
- Die Abwertung von Vermögensgegenständen auf den „nahen Zukunftswert“ im Umlaufvermögen wird gestrichen.
Stand: 15. Juli 2008
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