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Erträge aus Goldanleihen abgeltungsteuerpflichtig
BMF-Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer sorgt für Unmut unter Goldanlegern. ...mehr
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Erträge aus Goldanleihen abgeltungsteuerpflichtig
BMF-Schreiben: Das Bundesministerium der Finanzen hat vor Kurzem ein über 100-Seiten langes Anwendungsschreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ herausgegeben (22.12.2009 Az IV C 1 – S 2252/08/10004) und sowohl die Anleger als auch die Anbieter von Goldanleihen im wahrsten Sinne des Wortes „vor den Kopf“ gestoßen. Betroffen von der Neuregelung sind alle Anleger, die Goldanleihen im Depot haben, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen entsprechend anderen Rohstoff verbriefen.
Bisherige Regelung: Bislang war die Rechtssituation noch so, dass Inhaberschuldverschreibungen, die einen Lieferanspruch auf den zugrunde liegenden Rohstoff verbriefen, steuerlich so behandelt worden sind, als ob der Anleger den Rohstoff direkt gekauft hätte. Im Klartext: Kursgewinne der Inhaberschuldverschreibung waren nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr (Spekulationsfrist) steuerfrei.
Besteuerung ab 2009: Letzteres gilt nach dem neuen BMF-Schreiben nicht mehr. Denn das BMF setzte jetzt Inhaberschuldverschreibungen (oder auch Zertifikate genannt), welche lediglich einen Geldanspruch verbriefen mit solchen, die dem Anleger ein Recht auf Lieferung der Ware verbriefen, gleich. Wird bei Einlösung des in einem Xetra-Gold-Zertifikat verbrieften Lieferanspruchs ein Gewinn erzielt, so unterliegt dieser Gewinn der Abgeltungsteuer. Das bei Einlösung gelieferte physische Gold gilt als zu diesem Zeitpunkt angeschafft. Ein Gewinn aus einer späteren Veräußerung dieses Goldes ist steuerfrei, wenn die Veräußerung nach mehr als einem Jahr seit der Einlösung des Lieferanspruchs erfolgt. Die Neuregelung gilt vor allem für Anleger, die z. B. die Xetra-Gold-Anleihe der Deutschen Börse (ISIN:DE000A0S9GB0) oder ähnliche Produkte (z. B. die „Gold Bullion Securities Inhaberschuldverschreibung“ von ETF Securities) gekauft haben.
Stand: 15. März 2010
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